Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2474/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2474/76

Entscheidungsdatum

14.09.1978

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Behörde kann zwar von unbedenklichen Angaben des Beschuldigten über seine Einkommens-, Vermögen- und Familienverhältnisse ausgehen, doch ist es dem Beschuldigten nicht verwehrt, eine von ihm selbst gemachte Angabe zu ändern (Wenn dies unter Angabe der Gründe geschah, hat sich die Behörde damit auseinander zu setzen).

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976002474.X05

Im RIS seit

14.09.1978

Dokumentnummer

JWR_1976002474_19780914X05