Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9511 A/1978
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2259/76
Entscheidungsdatum
30.03.1978
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Rechtssatz
Ein Weg, der eine im Privateigentum stehende Straße ist, aber von jedermann zu Fuß ohne jedwede Beschränkung benützt werden darf, gilt schon aus diesem Grund als Straße mit öffentlichem Verkehr. Auch die Beschränkung des Fahrzeugverkehrs auf "Anrainer und Lieferanten" berechtigt nicht zur Annahme, es handle sich um eine Straße ohne öffentlichen Verkehr.
Schlagworte
Straße mit öffentlichem Verkehr
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976002259.X06
Dokumentnummer
JWR_1976002259_19780330X06