Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2259/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9511 A/1978

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

2259/76

Entscheidungsdatum

30.03.1978

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Ein Weg, der eine im Privateigentum stehende Straße ist, aber von jedermann zu Fuß ohne jedwede Beschränkung benützt werden darf, gilt schon aus diesem Grund als Straße mit öffentlichem Verkehr. Auch die Beschränkung des Fahrzeugverkehrs auf "Anrainer und Lieferanten" berechtigt nicht zur Annahme, es handle sich um eine Straße ohne öffentlichen Verkehr.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976002259.X06

Im RIS seit

28.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1976002259_19780330X06