Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2103/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2103/76

Entscheidungsdatum

30.11.1977

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Genehmigungspflichtig sind gewerbliche Betriebsanlagen dann, wenn sie wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind, Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des Paragraph 74, Absatz 2, GewO 1973 hervorzurufen. Wenn die vorstehend angeführten nachteiligen Folgen beim Betrieb der Anlage nicht auszuschließen sind, ist die Genehmigungspflicht gegeben. Dies gilt umso mehr dann, wenn bereits auf Grund eines Sachverständigengutachtens feststeht, dass die Anlage geeignet ist, sich beim Betrieb nachteilig im Sinne des Paragraph 74, Absatz 2, GewO 1973 auszuwirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002103.X02

Im RIS seit

30.11.1977

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2018

Dokumentnummer

JWR_1976002103_19771130X02