Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0375/53

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0375/53

Entscheidungsdatum

20.03.1956

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y29557;

Rechtssatz

Setzt ein Gewerbetreibender eine gewerbliche Betriebsanlage vor rechtskräftiger Genehmigung in Betrieb, so begründet eine Situation, in der dieser einen ihn und drei Personen treffenden Schaden nur unter Verletzung der Bestimmung des Paragraph 132, Litera c, GewO abwenden kann, keinen Notstand, wenn diese durch die Errichtung der Betriebsanlage und den Abschluss von Lieferungsverträgen, vor rechtskräftiger Genehmigung der Anlage, selbst verschuldet wurde. *

E 20.3.1956, 375/53 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1953000375.X01

Im RIS seit

20.03.1956

Dokumentnummer

JWR_1953000375_19560320X01

Rechtssatz für 0883/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

0883/76

Entscheidungsdatum

15.03.1977

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/03/20 0375/53 1

Stammrechtssatz

Setzt ein Gewerbetreibender eine gewerbliche Betriebsanlage vor rechtskräftiger Genehmigung in Betrieb, so begründet eine Situation, in der dieser einen ihn und drei Personen treffenden Schaden nur unter Verletzung der Bestimmung des Paragraph 132, Litera c, GewO abwenden kann, keinen Notstand, wenn diese durch die Errichtung der Betriebsanlage und den Abschluss von Lieferungsverträgen, vor rechtskräftiger Genehmigung der Anlage, selbst verschuldet wurde. *

E 20.3.1956, 375/53 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976000883.X04

Im RIS seit

15.03.1977

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2015

Dokumentnummer

JWR_1976000883_19770315X04