Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1870/69
Entscheidungsdatum
29.06.1970
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Beachte
Besprechung in:
Kritik des ÖAMTC "lt. Presse" vom 26.9.1970;
Rechtssatz
Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001870.X01
Dokumentnummer
JWR_1969001870_19700629X01