Verwaltungsgerichtshof
29.06.1970
1870/69
Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.
Besprechung in:
Kritik des ÖAMTC "lt. Presse" vom 26.9.1970;