Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
84/02/0296
Entscheidungsdatum
14.02.1985
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0007/65 E 24. Februar 1966 RS 1
Stammrechtssatz
Ob es sich bei einer Verkehrsfläche um eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 Abs 1 StVO handelt, ist nicht nach den Besitzverhältnissen und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund, sondern ausschließlich nach der Benützung und Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch zu beurteilen (Hinweis E OGH 29.11.1962, 11 Os 206/62).Ob es sich bei einer Verkehrsfläche um eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, StVO handelt, ist nicht nach den Besitzverhältnissen und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund, sondern ausschließlich nach der Benützung und Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch zu beurteilen (Hinweis E OGH 29.11.1962, 11 Os 206/62).
Schlagworte
Straße mit öffentlichem Verkehr
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984020296.X03
Im RIS seit
30.06.2004
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2013
Dokumentnummer
JWR_1984020296_19850214X03