Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1793/75
Entscheidungsdatum
21.04.1977
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0787/65 E 27. Jänner 1966 RS 2
Stammrechtssatz
Wird von der Behörde erster Instanz das im Schuldspruch festgehaltene Tatbild zu Unrecht einer bestimmten Gesetzesstelle subsumiert, kann die Berufungsbehörde nicht davon ausgehen, die Behörde erster Instanz habe über den Tatbestand abgesprochen, der der zu Unrecht zitierten Gesetzesstelle entsprechen würde.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1975001793.X03
Im RIS seit
03.03.2003
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009
Dokumentnummer
JWR_1975001793_19770421X03