Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1977

Geschäftszahl

1793/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0787/65 E 27. Jänner 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Wird von der Behörde erster Instanz das im Schuldspruch festgehaltene Tatbild zu Unrecht einer bestimmten Gesetzesstelle subsumiert, kann die Berufungsbehörde nicht davon ausgehen, die Behörde erster Instanz habe über den Tatbestand abgesprochen, der der zu Unrecht zitierten Gesetzesstelle entsprechen würde.