Verwaltungsgerichtshof
21.04.1977
1793/75
GRS wie 0787/65 E 27. Jänner 1966 RS 2
Wird von der Behörde erster Instanz das im Schuldspruch festgehaltene Tatbild zu Unrecht einer bestimmten Gesetzesstelle subsumiert, kann die Berufungsbehörde nicht davon ausgehen, die Behörde erster Instanz habe über den Tatbestand abgesprochen, der der zu Unrecht zitierten Gesetzesstelle entsprechen würde.