Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0510/75
Entscheidungsdatum
17.02.1976
Index
Polizeirecht
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0394/75 E 7. Oktober 1975 RS 2
Stammrechtssatz
Gibt das Verhalten einer Person, die eine Waffenbesitzkarte hat, zu Zweifel an dem Vorhandensein ihrer Verlässlichkeit Anlass, so muss die Behörde mit dem Entzug der Waffenbesitzkarte vorgehen (hier: Der Inhaber der Waffenbesitzkarte pflegte Umgang mit übel beleumdeten Personen aus dem Zuhälter- und Dirnenmilieu).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000510.X03
Im RIS seit
02.10.2020
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2020
Dokumentnummer
JWR_1975000510_19760217X03