Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0361/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

0361/75

Entscheidungsdatum

24.06.1975

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Auch Personen, die sich Verstöße gegen Vorschriften, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, zuschulden kommen lassen, sind von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, soferne aus der Art, der Schwere oder der Häufigkeit dieser Übertretungen die negative Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit erlassenen Gesetzen in deutlicher Weise zum Ausdruck kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975000361.X04

Im RIS seit

20.01.2003

Dokumentnummer

JWR_1975000361_19750624X04

Rechtssatz für 3353/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

3353/80

Entscheidungsdatum

12.11.1980

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0361/75 E 24. Juni 1975 RS 4

Stammrechtssatz

Auch Personen, die sich Verstöße gegen Vorschriften, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, zuschulden kommen lassen, sind von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, soferne aus der Art, der Schwere oder der Häufigkeit dieser Übertretungen die negative Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit erlassenen Gesetzen in deutlicher Weise zum Ausdruck kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980003353.X02

Im RIS seit

23.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1980003353_19801112X02

Rechtssatz für 3759/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3759/80

Entscheidungsdatum

28.01.1981

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0361/75 E 24. Juni 1975 RS 4

Stammrechtssatz

Auch Personen, die sich Verstöße gegen Vorschriften, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, zuschulden kommen lassen, sind von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, soferne aus der Art, der Schwere oder der Häufigkeit dieser Übertretungen die negative Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit erlassenen Gesetzen in deutlicher Weise zum Ausdruck kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003759.X01

Im RIS seit

27.02.2004

Dokumentnummer

JWR_1980003759_19810128X01