Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1975

Geschäftszahl

0361/75

Rechtssatz

Auch Personen, die sich Verstöße gegen Vorschriften, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen, zuschulden kommen lassen, sind von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, soferne aus der Art, der Schwere oder der Häufigkeit dieser Übertretungen die negative Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit erlassenen Gesetzen in deutlicher Weise zum Ausdruck kommt.