Die Rechtmäßigkeit eines gem § 63 Abs 1 VwGG erlassenen Ersatzbescheides ist an den das aufhebende Vorerkenntnis tragenden Entscheidungsgründen zu messen (Hinweis E 11.4.1957, 1377/56).Die Rechtmäßigkeit eines gem Paragraph 63, Absatz eins, VwGG erlassenen Ersatzbescheides ist an den das aufhebende Vorerkenntnis tragenden Entscheidungsgründen zu messen (Hinweis E 11.4.1957, 1377/56).