Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8569 A/1974
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
1081/73
Entscheidungsdatum
13.03.1974
Index
Gewerberecht
50/01 Gewerbeordnung
Rechtssatz
Die Versagung einer Betriebsanlagengenehmigung erfolgt allein aus dem § 25 GewO zu entnehmenden normativen Gesichtspunkt einer das ortsübliche Ausmaß erheblich übersteigenden und solcherart unzumutbaren Belästigung der Nachbarschaft.Die Versagung einer Betriebsanlagengenehmigung erfolgt allein aus dem Paragraph 25, GewO zu entnehmenden normativen Gesichtspunkt einer das ortsübliche Ausmaß erheblich übersteigenden und solcherart unzumutbaren Belästigung der Nachbarschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001081.X06
Im RIS seit
19.07.2022
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2022
Dokumentnummer
JWR_1973001081_19740313X06