Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1081/73

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8569 A/1974

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

1081/73

Entscheidungsdatum

13.03.1974

Index

Gewerberecht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25
GewO 1973 §74 Abs2 implizit

Rechtssatz

Im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren obliegt es nicht dem Anrainer, jene Voraussetzungen zu schaffen, die es dem Konsenswerber ermöglichen sollen, die Genehmigung der Anlage zu erlangen. Es ist auch den Anrainern nicht aufgetragen, sich vor Immissionen zu schützen; sie können vielmehr aus dem Paragraph 25, GewO ein Recht darauf ableiten, dass die widmungsgemäße Benützung ihrer Wohnungen gewahrt bleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001081.X05

Im RIS seit

19.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2022

Dokumentnummer

JWR_1973001081_19740313X05