Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8625 A/1974
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
0120/74
Entscheidungsdatum
28.05.1974
Index
Baurecht - Stmk
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
Norm
BauO Stmk 1968 §4 Abs3
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0325/72 E 13. März 1973 VwSlg 8381 A/1973 RS 8
Stammrechtssatz
Unter dem Begriff "Bau" im Sinne des § 4 Abs 3 der Stmk BO 1968 sind nicht nur Gebäude, sondern ist jede Anlage zu verstehen, zu deren Herstellung ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich ist, die mit dem Boden in eine gewisse Verbindung gebracht und wegen ihrer Beschaffenheit geeignet ist, die öffentlichen Interessen zu berühren.Unter dem Begriff "Bau" im Sinne des Paragraph 4, Absatz 3, der Stmk BO 1968 sind nicht nur Gebäude, sondern ist jede Anlage zu verstehen, zu deren Herstellung ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich ist, die mit dem Boden in eine gewisse Verbindung gebracht und wegen ihrer Beschaffenheit geeignet ist, die öffentlichen Interessen zu berühren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000120.X06
Im RIS seit
19.12.2002
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2023
Dokumentnummer
JWR_1974000120_19740528X06