Verwaltungsgerichtshof
13.03.1973
0325/72
Unter dem Begriff "Bau" im Sinne des Paragraph 4, Absatz 3, der Stmk BO 1968 sind nicht nur Gebäude, sondern ist jede Anlage zu verstehen, zu deren Herstellung ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich ist, die mit dem Boden in eine gewisse Verbindung gebracht und wegen ihrer Beschaffenheit geeignet ist, die öffentlichen Interessen zu berühren.