Verwaltungsgerichtshof
28.05.1974
0120/74
GRS wie 0325/72 E 13. März 1973 VwSlg 8381 A/1973 RS 8
Unter dem Begriff "Bau" im Sinne des Paragraph 4, Absatz 3, der Stmk BO 1968 sind nicht nur Gebäude, sondern ist jede Anlage zu verstehen, zu deren Herstellung ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich ist, die mit dem Boden in eine gewisse Verbindung gebracht und wegen ihrer Beschaffenheit geeignet ist, die öffentlichen Interessen zu berühren.
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000120.X06