Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0035/68

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7374 A/1968

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0035/68

Entscheidungsdatum

25.06.1968

Index

Polizeirecht - WaffG
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs2

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein Antragsteller um die Ausstellung eines Waffenpasses einem jüngeren Angreifer körperlich unterlegen sein dürfte, ist bei der Prüfung des Bedarfes nur dann von Bedeutung, wenn die Gefahr eines Überfalles bei objektiver Betrachtung - tatsächlich bejaht werden muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000035.X02

Im RIS seit

09.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2026

Dokumentnummer

JWR_1968000035_19680625X02

Rechtssatz für 2113/71

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2113/71

Entscheidungsdatum

23.01.1973

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0035/68 E 25. Juni 1968 VwSlg 7374 A/1968 RS 2 (Bfr behauptete im Wiener Prater von Hunden angegriffen worden zu sein und außerdem müsse er als Betriebsprüfer der FLD-Wien verschiedene Bezirke Niederösterreichs bereisen.)

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass ein Antragsteller um die Ausstellung eines Waffenpasses einem jüngeren Angreifer körperlich unterlegen sein dürfte, ist bei der Prüfung des Bedarfes nur dann von Bedeutung, wenn die Gefahr eines Überfalles bei objektiver Betrachtung - tatsächlich bejaht werden muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1971002113.X03

Im RIS seit

16.09.2002

Dokumentnummer

JWR_1971002113_19730123X03