Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1973

Geschäftszahl

2113/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0035/68 E 25. Juni 1968 VwSlg 7374 A/1968 RS 2 (Bfr behauptete im Wiener Prater von Hunden angegriffen worden zu sein und außerdem müsse er als Betriebsprüfer der FLD-Wien verschiedene Bezirke Niederösterreichs bereisen.)

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass ein Antragsteller um die Ausstellung eines Waffenpasses einem jüngeren Angreifer körperlich unterlegen sein dürfte, ist bei der Prüfung des Bedarfes nur dann von Bedeutung, wenn die Gefahr eines Überfalles bei objektiver Betrachtung - tatsächlich bejaht werden muss.