Die Tatsache der Bestellung einer Aufsichtsperson iSd § 3 der Bauarbeiten-Dienstnehmerschutzverordnung ist für sich allein noch nicht geeignet, die Schuldlosigkeit des Betriebsinhabers darzutun.Die Tatsache der Bestellung einer Aufsichtsperson iSd Paragraph 3, der Bauarbeiten-Dienstnehmerschutzverordnung ist für sich allein noch nicht geeignet, die Schuldlosigkeit des Betriebsinhabers darzutun.