Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7766 A/1970;
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
1796/69
Entscheidungsdatum
23.03.1970
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Vorsätzliches Handeln kann auch bei jenen Delikten als Erschwerungsgrund gewertet werden, bei denen der Vorsatz nicht eine gesetzliche Voraussetzung der Strafbarkeit bildet, da sich im höheren Verschuldensgrade eine gesteigerte Beziehung des Täters zur Tat offenbart und es dem herrschenden strafrechtlichen Denken eignet, nicht nur das äußere Tatgeschehen, sondern auch die Person des Täters in die Würdigung der Schwere der Verfehlung einzubeziehen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001796.X05
Im RIS seit
23.03.1970
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2011
Dokumentnummer
JWR_1969001796_19700323X05