Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1796/69

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7766 A/1970;

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

1796/69

Entscheidungsdatum

23.03.1970

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Vorsätzliches Handeln kann auch bei jenen Delikten als Erschwerungsgrund gewertet werden, bei denen der Vorsatz nicht eine gesetzliche Voraussetzung der Strafbarkeit bildet, da sich im höheren Verschuldensgrade eine gesteigerte Beziehung des Täters zur Tat offenbart und es dem herrschenden strafrechtlichen Denken eignet, nicht nur das äußere Tatgeschehen, sondern auch die Person des Täters in die Würdigung der Schwere der Verfehlung einzubeziehen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001796.X05

Im RIS seit

23.03.1970

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2011

Dokumentnummer

JWR_1969001796_19700323X05