Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0379/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0379/66

Entscheidungsdatum

28.04.1967

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß eine Verletzung des Paragraph 63, Absatz eins, VwGG schon dann vorliegt, wenn die belangte Behörde, und sei es auch nur in mißverständlicher Deutung eines im aufhebenden Vorerkenntnis verwendeten Begriffes (hier: Unternehmerrisiko) eines der für die Selbständigkeit der Tätigkeit des Beschwerdeführers maßgeblichen Kriterien als gegeben ansah, obwohl sie die hiefür bei richtiger Deutung dieses Begriffes nötigen Ermittlungen unterlassen hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000379.X02

Im RIS seit

18.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1966000379_19670428X02