Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2068/53
Entscheidungsdatum
04.05.1954
Index
90/02 Kraftfahrgesetz
Norm
KFG 1946 §93 Abs1;
KFV 1947 §76 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0723/52 E 10. Dezember 1952 RS 1
Stammrechtssatz
Der Bedarf nach einer weiteren Fahrschule in einem bestimmten Gebiet ist danach zu beurteilen, ob die bestehenden leicht erreichbaren Fahrschulen nach Maßgabe der vorhandenen Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrkräfte in der Lage sind, zu jeder Zeit jedem Bewerber um einen Führerschein die gewünschte Ausbildung zu gewährleisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953002068.X01
Dokumentnummer
JWR_1953002068_19540504X01