Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1952

Geschäftszahl

0723/52

Rechtssatz

Der Bedarf nach einer weiteren Fahrschule in einem bestimmten Gebiet ist danach zu beurteilen, ob die bestehenden leicht erreichbaren Fahrschulen nach Maßgabe der vorhandenen Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrkräfte in der Lage sind, zu jeder Zeit jedem Bewerber um einen Führerschein die gewünschte Ausbildung zu gewährleisten.