Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1154/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6781 A/1965

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1154/64

Entscheidungsdatum

12.10.1965

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wenn die Berufungsbehörde ein Straferkenntnis "mit der Abänderung in der Schuldfrage bestätigt" hat, obwohl die als übertreten angesehenen Normen und auch die Strafhöhe geändert worden sind, so kann darin dann keine Rechtswidrigkeit erblickt werden, wenn die Berufungsbehörde eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, wie weit sie den Standpunkt der Behörde römisch eins. Instanz verlassen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001154.X01

Im RIS seit

13.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001154_19651012X01