Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1124/61

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1124/61

Entscheidungsdatum

02.10.1962

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Hinweis auf die Gründe des erstinstanzlichen Bescheides stellt keinen Verfahrensmangel dar, wenn die belangte Behörde sich, in der Begründung des angefochtenen Bescheides mit dem Berufungsvorbringen auseinander gesetzt hat und im übrigen die Erwägungen erkennen ließ, die für ihre Entscheidung maßgebend waren. Denn Paragraph 60, AVG 1950 fordert lediglich, dass der Entscheidung eine in allen Punkten ausreichende Begründung beigegeben ist. In welcher Form das geschieht, ist belanglos.

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961001124.X04

Im RIS seit

11.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2016

Dokumentnummer

JWR_1961001124_19621002X04

Rechtssatz für 0120/67

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0120/67

Entscheidungsdatum

15.06.1967

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1124/61 E 2. Oktober 1962 RS 4

Stammrechtssatz

Der Hinweis auf die Gründe des erstinstanzlichen Bescheides stellt keinen Verfahrensmangel dar, wenn die belangte Behörde sich, in der Begründung des angefochtenen Bescheides mit dem Berufungsvorbringen auseinander gesetzt hat und im übrigen die Erwägungen erkennen ließ, die für ihre Entscheidung maßgebend waren. Denn Paragraph 60, AVG 1950 fordert lediglich, dass der Entscheidung eine in allen Punkten ausreichende Begründung beigegeben ist. In welcher Form das geschieht, ist belanglos.

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000120.X01

Im RIS seit

17.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1967000120_19670615X01