Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
1855/59
Entscheidungsdatum
06.06.1961
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
Norm
GewO 1859 §131 Abs1 idF 1957/178;
VStG §5 Abs1;
Rechtssatz
Bei der im § 131 Abs 1 Einleitungssatz GewO erwähnten Bestrafung der Nichtbefolgung einer gewerbebehördlichen Verfügung handelt es sich um ein Ordnungsdelikt, bei welchem die Rechtsregeln des § 5 Abs 1 VStG Anwendung finden.Bei der im Paragraph 131, Absatz eins, Einleitungssatz GewO erwähnten Bestrafung der Nichtbefolgung einer gewerbebehördlichen Verfügung handelt es sich um ein Ordnungsdelikt, bei welchem die Rechtsregeln des Paragraph 5, Absatz eins, VStG Anwendung finden.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959001855.X04
Im RIS seit
06.06.1961
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2010
Dokumentnummer
JWR_1959001855_19610606X04