Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
97/10/0033
Entscheidungsdatum
14.12.1998
Index
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Art 4 Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafbare Handlung" liegt nur vor, wenn sie sich auf denselben Tatzeitraum bezieht. Einer neuerlichen Bestrafung bei Fortsetzung der strafbaren Handlung steht das Doppelbestrafungsverbot nicht entgegen.Artikel 4, Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafbare Handlung" liegt nur vor, wenn sie sich auf denselben Tatzeitraum bezieht. Einer neuerlichen Bestrafung bei Fortsetzung der strafbaren Handlung steht das Doppelbestrafungsverbot nicht entgegen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100033.X02
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2008
Dokumentnummer
JWR_1997100033_19981214X02