Aus § 75 Abs 6 Wr BauO läßt sich ableiten, daß mit dieser Bestimmung die Gebäudehöhe in Schutzzonen geregelt wird, da § 75 Abs 1 Wr BauO nur Verweise auf § 75 Abs 4 bis Abs 6 und auf § 81 Wr BauO enthält.Aus Paragraph 75, Absatz 6, Wr BauO läßt sich ableiten, daß mit dieser Bestimmung die Gebäudehöhe in Schutzzonen geregelt wird, da Paragraph 75, Absatz eins, Wr BauO nur Verweise auf Paragraph 75, Absatz 4 bis Absatz 6 und auf Paragraph 81, Wr BauO enthält.