Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1993

Geschäftszahl

92/05/0161

Rechtssatz

Aus Paragraph 75, Absatz 6, Wr BauO läßt sich ableiten, daß mit dieser Bestimmung die Gebäudehöhe in Schutzzonen geregelt wird, da Paragraph 75, Absatz eins, Wr BauO nur Verweise auf Paragraph 75, Absatz 4 bis Absatz 6 und auf Paragraph 81, Wr BauO enthält.