Verwaltungsgerichtshof
22.06.1993
92/05/0161
Aus Paragraph 75, Absatz 6, Wr BauO läßt sich ableiten, daß mit dieser Bestimmung die Gebäudehöhe in Schutzzonen geregelt wird, da Paragraph 75, Absatz eins, Wr BauO nur Verweise auf Paragraph 75, Absatz 4 bis Absatz 6 und auf Paragraph 81, Wr BauO enthält.