Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/12/0127

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/12/0127

Entscheidungsdatum

25.09.1989

Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Rechtssatz

Eine qualifizierte Verwendungsänderung eines Personalvertreters gemäß Paragraph 40, Absatz 2, BDG ist nicht schon deshalb im Hinblick auf Paragraph 27, PVG unzulässig, weil es sich um eine einer Versetzung gleich zu haltende Maßnahme handelt. Paragraph 27, PVG spricht ausdrücklich von einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle. Der solcherart zum Ausdruck gebrachte Schutzzweck des Paragraph 27, PVG wird aber durch eine qualifizierte Verwendungsänderung nicht berührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120127.X01

Im RIS seit

02.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2021

Dokumentnummer

JWR_1989120127_19890925X01

Rechtssatz für 89/12/0127

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/12/0127

Entscheidungsdatum

25.09.1989

Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Rechtssatz

Sieht die belangte Behörde das für die Zulässigkeit der Verwendungsänderung eines Personalvertreters notwendige wichtige dienstliche Interesse besonders im Verlust des Vertrauens in den Personalvertreter als Führungskraft, kann eine Benachteiligung im Sinne des Paragraph 25, PVG nicht darin gesehen werden, dass ihm als Personalvertreter nicht die Möglichkeit der Versetzung unter Beibehaltung seiner Vorgesetztenfunktion angeboten worden sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120127.X02

Im RIS seit

02.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2021

Dokumentnummer

JWR_1989120127_19890925X02