Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/18/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/18/0053

Entscheidungsdatum

25.04.1988

Index

Gesundheitswesen
L94409 Krankenanstalt Spital Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
82/06 Krankenanstalten

Norm

AVG §56
KAG Wr 1987 §54
KAG 1957 §30
KAG 1957 §32

Rechtssatz

Das Wiener KAG sieht die Erlassung von Feststellungsbescheiden über bereits bezahlte Pflegegebühren nicht vor.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180053.X01

Im RIS seit

27.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2021

Dokumentnummer

JWR_1988180053_19880425X01

Rechtssatz für 88/18/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/18/0053

Entscheidungsdatum

25.04.1988

Index

Gesundheitswesen
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2665/49 E 24. Juni 1950 VwSlg 1566 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern ein im öffentlichen Interesse begründeter Anlaß dazu gegeben ist und die Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich anderes bestimmen; das öffentliche Interesse ist insbesondere bei Entscheidung einer als Vorfrage aufgetretenen Rechtsfrage durch die zuständige Behörde gegeben. Staatsbürgerschaft

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180053.X02

Im RIS seit

27.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2021

Dokumentnummer

JWR_1988180053_19880425X02

Rechtssatz für 88/18/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

88/18/0053

Entscheidungsdatum

25.04.1988

Index

Gesundheitswesen
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0065/78 E 18. Oktober 1978 VwSlg 9662 A/1978 RS 6

Stammrechtssatz

Eine für die Zukunft bindende Weisung kann aus zwei verschieden gelagerten Fällen und den sie betreffenden Dienstaufträgen nicht schlüssig abgeleitet werden (Hinweis E 1.4.1971 1640/70).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180053.X03

Im RIS seit

27.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2021

Dokumentnummer

JWR_1988180053_19880425X03

Rechtssatz für 88/18/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

88/18/0053

Entscheidungsdatum

25.04.1988

Index

Gesundheitswesen
L94409 Krankenanstalt Spital Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
82/06 Krankenanstalten

Norm

AVG §56
KAG Wr 1987 §54 Abs3
KAG 1957 §30
KAG 1957 §32

Rechtssatz

Hat eine Partei nicht ausgeführt, aus welchen Gründen berechtigte Zweifel am Grund und an der Höhe von einer von ihr bereits bezahlten Pflegegebührenrechnung bestehen, so bleibt für die Erlassung eines Feststellungsbescheides kein Raum. Es wäre Sache der Partei gewesen, durch Verweigerung der Zahlung die Erlassung einer Zahlungsaufforderung iSd Paragraph 54, Absatz 3, Wr. KAG zu veranlassen; dann hätten die allenfalls strittigen Fragen im Wege der Erhebung von Einwendungen geklärt werden können.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180053.X04

Im RIS seit

27.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2021

Dokumentnummer

JWR_1988180053_19880425X04