Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1988

Geschäftszahl

88/18/0053

Rechtssatz

Das Wiener KAG sieht die Erlassung von Feststellungsbescheiden über bereits bezahlte Pflegegebühren nicht vor.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180053.X01