Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2324/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9023 A/1976

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2324/75

Entscheidungsdatum

24.03.1976

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Soweit ein Wohnungseigentümer im Auftrag anderer Wohnungseigentümer die Liegenschaft gewerbsmäßig verwaltet, steht er zu diesen in keinem anderen Rechtsverhältnis als eine Person, die nicht Wohnungseigentümer ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975002324.X01

Im RIS seit

16.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2018

Dokumentnummer

JWR_1975002324_19760324X01

Rechtssatz für 2324/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9023 A/1976

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2324/75

Entscheidungsdatum

24.03.1976

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Entgelt allein erweist noch nicht, dass mit der Betätigung ein Ertrag oder ein sonstiger wirtschaftlicher Vorteil herbeigeführt werden solle, die Betätigung also in Gewinnabsicht unternommen werde; im besonderen wird dies dann nicht zutreffen, wenn durch das Entgelt nur die entstehenden Unkosten ganz oder lediglich zum Teil gedeckt werden sollen. Ob die dieser Absicht der Kostendeckung dienende Gebarung eine kaufmännische ist, ist hier bedeutungslos (Hinweis auf E 26.10.1961, 372/60).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975002324.X02

Im RIS seit

16.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2018

Dokumentnummer

JWR_1975002324_19760324X02