Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1976

Geschäftszahl

2324/75

Rechtssatz

Soweit ein Wohnungseigentümer im Auftrag anderer Wohnungseigentümer die Liegenschaft gewerbsmäßig verwaltet, steht er zu diesen in keinem anderen Rechtsverhältnis als eine Person, die nicht Wohnungseigentümer ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1976:1975002324.X01