Verwaltungsgerichtshof
24.03.1976
2324/75
Soweit ein Wohnungseigentümer im Auftrag anderer Wohnungseigentümer die Liegenschaft gewerbsmäßig verwaltet, steht er zu diesen in keinem anderen Rechtsverhältnis als eine Person, die nicht Wohnungseigentümer ist.
ECLI:AT:VWGH:1976:1975002324.X01