§ 65 Abs 6 KFG fordert die unverzügliche Abmeldung des KFZ bei Unwirksamwerden der Haftpflichtversicherung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf die Gründe, die den KFZ-Besitzer veranlaßt haben mochten, die Versicherungsprämie nicht zu bezahlen.Paragraph 65, Absatz 6, KFG fordert die unverzügliche Abmeldung des KFZ bei Unwirksamwerden der Haftpflichtversicherung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf die Gründe, die den KFZ-Besitzer veranlaßt haben mochten, die Versicherungsprämie nicht zu bezahlen.