Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1966

Geschäftszahl

1846/65

Rechtssatz

Paragraph 65, Absatz 6, KFG fordert die unverzügliche Abmeldung des KFZ bei Unwirksamwerden der Haftpflichtversicherung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf die Gründe, die den KFZ-Besitzer veranlaßt haben mochten, die Versicherungsprämie nicht zu bezahlen.