Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/14/0065

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/14/0065

Entscheidungsdatum

26.04.1989

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 424;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/16/0107 E 4. September 1986 VwSlg 6140 F/1986 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH kann, wenn eine Bindung an eine bestimmte Rechtsanschauung durch ein aufhebendes Erkenntnis bereits eingetreten ist, unter der Voraussetzung, dass sich seit Erlassung des mit dem vorausgegangenen Erkenntnis aufgehobenen Bescheides die Sachlage und Rechtslage nicht geändert hat, in dem betreffenden Fall selbst durch einen verstärkten Senat von seiner Rechtsanschauung nicht abgehen (Hinweis E 18.12.1968, 0835/68, VwSlg 3836 F/1968, E 17.4.1969, 0708/68, VwSlg 7549 A/1969).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140065.X01

Im RIS seit

26.04.1989

Dokumentnummer

JWR_1989140065_19890426X01

Rechtssatz für 89/14/0065

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/14/0065

Entscheidungsdatum

26.04.1989

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 424;

Rechtssatz

Bei der Inanspruchnahme als Haftender liegt keine fehlerhafte Ermessensübung vor, wenn es vom für finanzielle Belange zuständigen Geschäftsführer einer GmbH unterlassen wurde, Abgabenerklärungen pünktlich zu erstatten, Abgabenschulden aus den der GmbH zur Verfügung stehenden Mitteln zu entrichten und Forderungen der GmbH gegen Dritte einzutreiben. Mißachtet der Geschäftsführer einer GmbH sämtliche abgabenrechtlichen Vorschriften, kommt einem Versäumnis der Abgabenbehörde bei der zwangsweisen Eintreibung von Abgabenschulden im Vergleich zum Verhalten des Geschäftsführers nur untergeordnete Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140065.X02

Im RIS seit

26.04.1989

Dokumentnummer

JWR_1989140065_19890426X02