Das Vorhandensein eines Alkoholgeruches aus dem Munde rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung.
Praktisch verwertbare Ergebnisse der Atemluftprobe sind jedenfalls auch noch drei Stunden nach dem Lenken eines Kraftfahrzeuges zu erwarten (Hinweis E 12.12.1984, 83/03/0028).