Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1987

Geschäftszahl

87/03/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1917/65 E 17. Februar 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Das Vorhandensein eines Alkoholgeruches aus dem Munde rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung.