Der Bfr hatte eine - positive - Atemluftprobe abgegeben, jedoch die amtsärztliche Untersuchung verweigert; auch eine Blutabnahme fand nicht statt. Nach neuerlichem Lenken des Fahrzeuges wurde er -
15 Minuten nach Ablegung der erwähnten Atemluftprobe - nochmals aufgefordert, eine Atemluftprobe abzulegen. Diese zweite Aufforderung, welcher der Bfr nicht Folge geleistet hat, ist zu Recht ergangen.