Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1985

Geschäftszahl

85/18/0261

Rechtssatz

Der Bfr hatte eine - positive - Atemluftprobe abgegeben, jedoch die amtsärztliche Untersuchung verweigert; auch eine Blutabnahme fand nicht statt. Nach neuerlichem Lenken des Fahrzeuges wurde er -

15 Minuten nach Ablegung der erwähnten Atemluftprobe - nochmals aufgefordert, eine Atemluftprobe abzulegen. Diese zweite Aufforderung, welcher der Bfr nicht Folge geleistet hat, ist zu Recht ergangen.