Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
85/07/0129
Entscheidungsdatum
17.09.1985
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0050/28 E 23. Juni 1928 VwSlg 15275 A/1928 RS 1
Stammrechtssatz
Ansuchen oder Anmeldungen, die offenbar die Aufrollung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache bezwecken, sind auch dann wegen res iudicata zurückzuweisen, wenn das Begehren nicht ausdrücklich dahinlautet. (Eine Sachverhaltsänderung gibt jedoch der Behörde die Möglichkeit, durch eine neue Verfügung dieser Änderung Rechnung zu tragen.)
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der
Behörde
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985070129.X01
Im RIS seit
31.08.2005
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2012
Dokumentnummer
JWR_1985070129_19850917X01