Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
84/03/0163
Entscheidungsdatum
03.10.1984
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie P 0012/51 E 14. Jänner 1952 VwSlg 2411 A/1952 RS 3
Stammrechtssatz
Aus dem Recht der freien Beweiswürdigung ergibt sich die Pflicht der Behörde, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung leiten ließ, zu begründen. Eine solche Begründung besteht in der Aufdeckung der Gedankengänge und Eindrücke, die maßgebend waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen und eine Tatsache für wahr oder unwahr zu halten.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984030163.X02
Dokumentnummer
JWR_1984030163_19841003X02