Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/09/0111

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

83/09/0111

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2528/50 E 9. November 1951 VwSlg 2306 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Über Grund und Umfang der Versorgungsberechtigung ist nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz neu zu entscheiden. Eine Anknüpfung an bisherige Leistungen sieht das Gesetz nur als Übergangsmaßnahme vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983090111.X01

Im RIS seit

10.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1983090111_19830921X01

Rechtssatz für 83/09/0111

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/09/0111

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie P 0012/51 E 14. Jänner 1952 VwSlg 2411 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Recht der freien Beweiswürdigung ergibt sich die Pflicht der Behörde, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung leiten ließ, zu begründen. Eine solche Begründung besteht in der Aufdeckung der Gedankengänge und Eindrücke, die maßgebend waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen und eine Tatsache für wahr oder unwahr zu halten.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983090111.X02

Im RIS seit

10.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1983090111_19830921X02