Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Geschäftszahl

83/09/0111

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2528/50 E 9. November 1951 VwSlg 2306 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Über Grund und Umfang der Versorgungsberechtigung ist nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz neu zu entscheiden. Eine Anknüpfung an bisherige Leistungen sieht das Gesetz nur als Übergangsmaßnahme vor.