Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
83/03/0272
Entscheidungsdatum
14.03.1984
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1434/58 E 9. Oktober 1958 VwSlg 4775 A/1958 RS 2
Stammrechtssatz
Der Inhaber einer Kraftfahrlinienkonzession kann sich wegen Übertretung der Betriebsvorschriften durch seine Kraftfahrer nicht ausreichend damit entschuldigen, dass er an diese Dienstanweisungen erlassen habe. Von einem Verschulden kann nur dann nicht gesprochen werden, wenn der Konzessionär die Einhaltung der Dienstanweisungen gehörig überwacht und dessen ungeachtet die Übertretung nicht verhindern konnte (Hinweis E 7.2.1957, 1716/56).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Diverses
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983030272.X04
Dokumentnummer
JWR_1983030272_19840314X04