Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
82/12/0034
Entscheidungsdatum
30.05.1983
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1023/80 E 15. Juni 1980 VwSlg 10486 A/1980 RS 4
Stammrechtssatz
Eine Vertretertätigkeit, zumindest solange sie die üblichen (von dem die Vertretung leistenden Beamten ja auch seinerseits für sich in Anspruch genommen) Zeiträume von Urlauben und nicht übermäßig langen Krankenständen nicht überschreitet, hat bei der Beurteilung von Ansprüchen nach § 30a GehG 1956 außer Betracht zu bleiben (Hinweis E 16.5.1979, 0546/79).Eine Vertretertätigkeit, zumindest solange sie die üblichen (von dem die Vertretung leistenden Beamten ja auch seinerseits für sich in Anspruch genommen) Zeiträume von Urlauben und nicht übermäßig langen Krankenständen nicht überschreitet, hat bei der Beurteilung von Ansprüchen nach Paragraph 30 a, GehG 1956 außer Betracht zu bleiben (Hinweis E 16.5.1979, 0546/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982120034.X03
Dokumentnummer
JWR_1982120034_19830530X03