Verwaltungsgerichtshof
30.05.1983
82/12/0034
GRS wie 1023/80 E 15. Juni 1980 VwSlg 10486 A/1980 RS 4
Eine Vertretertätigkeit, zumindest solange sie die üblichen (von dem die Vertretung leistenden Beamten ja auch seinerseits für sich in Anspruch genommen) Zeiträume von Urlauben und nicht übermäßig langen Krankenständen nicht überschreitet, hat bei der Beurteilung von Ansprüchen nach Paragraph 30 a, GehG 1956 außer Betracht zu bleiben (Hinweis E 16.5.1979, 0546/79).